Der Gesetzgeber hat es mal wieder den Gerichten überlassen,
zu Klären, welche Webseiten "geschäftsmäßig"
betrieben werden oder ein Medium in Sinne des MDStV sind oder
nicht. Diese Klärung wird natürlich wieder auf den Rücken
vieler unbescholtener Leuten ausgetragen, die dieses viel Geld,
Nerven und letztlich Gesundheit und Lebensqualität kosten
wird und schon gekostet hat. Sie werden für ihr Kleingewerbe
oder ihrem privaten Engagement quasi bestraft.
Natürlich wurde schnell die Abmahnindustrie auf den Plan
gerufen, in Front geldgeile Anwälte, die kostenbewehrte Unterlassungserklärungen
in Massen an kleine Gewerbetreibende oder Privatleute verteilen
und damit ihren Lebensunterhalt und ihren Luxus bestreiten. Vergleiche
aus der Biologie liegen nah, denn um eine Verteidigung der Rechtsordnung
kann es da wirklich nicht primär (oder auch nur sekundär
oder gar tertiär) gehen. Für Hintergrundinformationen
hierzu, siehe: Wolf-Dieter Roth - Das
Internet als Geldmaschine für Juristen
,
veröffentlich in der Zeitschrift Telepolis
Selbst wenn man das hehre Ziel des Wettbewerbsrechts in Betracht
zieht, ist es mir nicht verständlich, inwieweit eine fehlende
Angabe im Webimpressum dem Verursacher einen Wettbewerbsvorteil
bringt bzw. inwieweit der Konkurent dadurch im Geschäftsverkehr
benachteiligt wird. Worin besteht denn konkret der Vorteil, wenn
zwei Zeilen Text mit einer Adresse unvollständig sind?
Nun, wir müssen jetzt damit leben und damit ich nicht von
irgendwelchen Leuten aufgrund der unklaren Rechtslage zu einen
letztendlich teuren wie überflüssigen Rechtsstreit durch
die Instanzen hindurch gezwungen werde, habe ich mit Widerwillen
ein Webimpressum eingerichtet, auch wenn das meine Vorstellung
von Datenschutz stark widerläuft.
Ich gebe meine Daten nur ungern preis, auch wenn ich nicht zu
verstecken habe. Privatssphäre gehört aber (noch) zu
unseren Grundrechten und diese will ich auch einfordern.
Jörg Mortsiefer, Januar 2003