Der Gesetzgeber hat es mal wieder den Gerichten überlassen, zu Klären, welche Webseiten "geschäftsmäßig" betrieben werden oder ein Medium in Sinne des MDStV sind oder nicht. Diese Klärung wird natürlich wieder auf den Rücken vieler unbescholtener Leuten ausgetragen, die dieses viel Geld, Nerven und letztlich Gesundheit und Lebensqualität kosten wird und schon gekostet hat. Sie werden für ihr Kleingewerbe oder ihrem privaten Engagement quasi bestraft.

Natürlich wurde schnell die Abmahnindustrie auf den Plan gerufen, in Front geldgeile Anwälte, die kostenbewehrte Unterlassungserklärungen in Massen an kleine Gewerbetreibende oder Privatleute verteilen und damit ihren Lebensunterhalt und ihren Luxus bestreiten. Vergleiche aus der Biologie liegen nah, denn um eine Verteidigung der Rechtsordnung kann es da wirklich nicht primär (oder auch nur sekundär oder gar tertiär) gehen. Für Hintergrundinformationen hierzu, siehe: Wolf-Dieter Roth - Das Internet als Geldmaschine für Juristen , veröffentlich in der Zeitschrift Telepolis

Selbst wenn man das hehre Ziel des Wettbewerbsrechts in Betracht zieht, ist es mir nicht verständlich, inwieweit eine fehlende Angabe im Webimpressum dem Verursacher einen Wettbewerbsvorteil bringt bzw. inwieweit der Konkurent dadurch im Geschäftsverkehr benachteiligt wird. Worin besteht denn konkret der Vorteil, wenn zwei Zeilen Text mit einer Adresse unvollständig sind?

Nun, wir müssen jetzt damit leben und damit ich nicht von irgendwelchen Leuten aufgrund der unklaren Rechtslage zu einen letztendlich teuren wie überflüssigen Rechtsstreit durch die Instanzen hindurch gezwungen werde, habe ich mit Widerwillen ein Webimpressum eingerichtet, auch wenn das meine Vorstellung von Datenschutz stark widerläuft.

Ich gebe meine Daten nur ungern preis, auch wenn ich nicht zu verstecken habe. Privatssphäre gehört aber (noch) zu unseren Grundrechten und diese will ich auch einfordern.

Jörg Mortsiefer, Januar 2003

 

 


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